Läuse
Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, darf Ihr Kind nicht die Schule besuchen. Bitte teilen Sie dem Sekretariat (über das OnlineFormular, siehe à Krankmeldung) den Befall mit. So können wir die Eltern der Mitschüler*innen informieren, damit diese auch ihre eigenen Kinder untersuchen können. Eine weitere Übertragung kann so eingedämmt werden.
Kinder können nach der Erstbehandlung mit einem in der Apotheke erhältlichen Mittel die Schule wieder besuchen. Bitte denken Sie an die Zweitbehandlung (siehe Beipackzettel).
Eine ärztliche Bescheinigung (Attest) über Läusefreiheit ist nicht notwendig. Diese wird nur benötigt, wenn Läuse innerhalb von 4 Wochen erneut auftreten. (s. dazu auch die Internetseite des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de)
Lehrpläne für die Grundschule
Welche inhaltlichen Schwerpunkte in den einzelnen Fächern thematisiert werden, ist in den jeweiligen Lehrplänen der einzelnen Fächer beschrieben.
Zudem ist hier festgeschrieben, welche Kompetenzerwartungen die Kinder jeweils nach der Schuleingangsphase (Klasse 1+2) und nach der 4. Klasse erreicht haben müssen.
Zum 01.08.2021 sind die weiterentwickelten Lehrpläne in Kraft getreten. Sie gelten für die Schüler*innen, die ab dem Schuljahr 2023/24 eingeschult wurden. Eine Ausnahme ist der Englischlehrplan, der schon ab dem Schuljahr 2021/22 gilt.
Lern- und Förderempfehlung
Erstmals zum Ende des ersten Halbjahres des zweiten Schulbesuchsjahres kann eine Lern- und Förderempfehlung geschrieben werden. In dieser werden Defizite eines Schülers aufgezeigt und mögliche Fördermaßnahmen benannt. Sowohl in der Schule, als auch im Elternhaus werden diese Defizite in geeigneter Weise bearbeitet, um eine positive Lernentwicklung zu unterstützen. Die Lern- und Förderempfehlungen werden zum Halbjahr und zum Schuljahresende geschrieben, wenn die Leistungen nicht ausreichen.
Lernzeit (s. Hausaufgaben)
Lesewettbewerb
Unsere Viertklässler beteiligen sich jedes Jahr am stadtweiten Vorlesewettbewerb für die Grundschulen. Jede 4. Klasse bestimmt zunächst nach erarbeiteten Kriterien zwei Teilnehmer/innen für unseren Schulwettbewerb. Diese vier Kinder stellen sich dann einer Jury aus Lehrern und externen Personen. Sie stellen jeweils ein Buch vor und lesen daraus vor. Danach müssen sie aus einem unbekannten Buch eine Passage vortragen. Der beste Vorleser wird von der Schule zum stadtweiten Wettbewerb angemeldet.
Lesezeit
“Dreimal 20 Minuten verbindliche Lesezeit pro Woche” stärken die Basiskompetenz und bieten Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Regelmäßigkeit im Leseunterricht. In allen Klassenstufen wird so nicht nur die Technik des Lesens geübt und vertieft, sondern auch das Verständnis von Texten und die Freude an unterschiedlichen Lektüren gestärkt.