Inklusion
Inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterliegt immer der Betrachtung des konkreten Einzelfalls. Da die KGS Hangelar aktuell keine Grundschule im Gemeinsamen Lernen (GL) ist und daher nicht über sonderpädagogische Personalressourcen verfügt, muss je nach Einzelfall eine mögliche Beschulung geprüft werden. Vorrangig ist dabei die Prüfung, ob eine erfolgreiche Beschulung im Sinne des Kindes möglich ist.
Dies geschieht immer in Abhängigkeit der notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen in Absprache mit dem Schulträger (Stadt Sankt Augustin) und unter Zustimmung des Schulamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die Schulleitung an. (siehe auch AOSF)